Unsere Gemeinde organisiert Kinder- und Jugendfreizeiten.

Nächste Freizeiten

Dokumentarfilme

Fragen und Antworten

Packliste

Finanzielle Unterstützung

Teilnahmebedingungen

Regeln der Freizeit

 

Nächste Freizeiten

Informationen über die nächste Freizeit können Sie in der Übersicht und im Nachrichtenbereich der Webseite finden.

Winterferien: Jugendleiterseminar von 14 bis 21 Jahren.

Osterferien: Kinder- und Jugendfreizeit von 7 bis 14 Jahre. Junge Erwachsene ab 15 können als Jugendleiter mitkommen.

Herbstferien: Kinder- und Jugendfreizeit von 7 bis 14 Jahre. Junge Erwachsene ab 15 können als Jugendleiter mitkommen.

 

Dokumentarfilme

Dokumentarfilm über die Orthodoxe Kinder- und Jugendfreizeit zu Krefeld.

Film über die Arbeit der Ehrenamtlichen in den Freizeiten.

Wir hoffen, dass der Film nicht nur den Eltern zeigt, was ihre Kinder in der Freizeit-Woche machen, sondern auch andere orthodoxe Gemeinden motiviert, solche Kinderfreizeiten zu organisieren.

 

 

 Fragen und Antworten

Wozu wird die Freizeit organisiert?

Das Hauptziel unserer Freizeit ist, eine Woche zusammenzuleben, in einer Gruppe gläubiger orthodoxer Kinder und Erwachsener. Einerseits versuchen wir, Gott näherzukommen. In der Freizeit besuchen wir jeden Tag die Katechese, beten dreimal am Tag, vor und nach dem Essen, nehmen an der Liturgie teil und versuchen zu beichten und zur Kommunion zu gehen. Auf der anderen Seite lernen wir, gemeinsam zu leben. Das ist nicht immer einfach, denn in der Freizeit sind wir nicht allein. Um uns herum sind viele andere Menschen, Kinder und Erwachsene, mit verschiedenen Charakteren. Doch zu lernen, in der Gruppe zu leben, zu lernen zu lieben und zu verzeihen, des anderen Lasten zu tragen, ist wahres Wachstum für einen Christen.

Wer kann an unserer Freizeit teilnehmen?

An der Freizeit können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die mindestens zweimal im Monat eine Kirche besuchen. Wenn ein Kind noch nicht getauft ist und sich auf die Taufe vorbereitet, kann es ebenfalls teilnehmen. Die Teilnahme von Kindern, die nicht in die Kirche integriert sind, ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache möglich.

Alle Teilnehmer müssen bereit sein, an dem vollständigen Programm der Freizeit sowie an den gemeinsamen Gebeten teilzunehmen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Jugendliche und Erwachsene, die rauchen (inklusive elektronische Zigaretten), Drogen konsumieren oder in Unzucht leben.

Wir können aufgrund von fehlenden Fachkräften leider keine Kinder mit psychischen oder physischen Behinderungen aufnehmen, welche eine besondere Aufmerksamkeit oder Pflege benötigen.

Freistellung
 
  • Jugendliche, die noch zu Schule gehen, können freigestellt werden, aber nur aus Kulanz der Schulleitung.
  • Dafür benötigen die Jugendlichen eine Bescheinigung von uns, dass diese eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Jugendfreizeit als Jugendleitung ausführen mit Angabe von Ort und Dauer.
  • Jugendliche, die arbeiten, erhalten in NRW Sonderurlaub nach "Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfen
    (Sonderurlaubsgesetz) vom 31. Juli 1974 (Fn 1)". Höchstens 8 Tage.
  • Dafür benötigen die Jugendlichen eine Bescheinigung von uns, dass diese eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Jugendfreizeit als Jugendleitung ausführen mit Angabe von Ort und Dauer. 
  • Mit dieser Bescheinigung stellen die Jugendlichen einen Antrag auf Sonderurlaub beim Arbeitgeber.
  • Frist: Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Urlaubsantritt beim Arbeitgeber einzureichen; über ihn ist innerhalb angemessener Frist zu entscheiden. § 3 (Fn 3) aus GzGvSfM.
  • Der Arbeitgeber kann dieses aber aus betriebsbedingten Gründen, wie z.B. zu wenig Mitarbeiter wegen Urlaub oder hohes Auftragsvolumen, gesetzlich ablehnen.
  • Jugendliche, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, sind keine gewöhnliche Arbeitnehmer. Das wesentliche wird im BBiG zusammengefasst. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
  • Daher wird das hier etwas problematischer den Jugendlichen freizustellen, da der Auszubildende erst alles erlernen muss. Sogar wenn der Auszubildende keine Schule hat, muss dieser am Arbeitsleben teilnehmen.
  • Hier könnte der Jugendliche vorsichtig beim Ausbildenden um Freistellung anfragen. Hier ist wieder die Kulanz des Ausbildenden gefragt.

In welcher Sprache wird die Freizeit durchgeführt?

Wir machen es zweisprachig: auf Russisch und auf Deutsch, es wird parallel in beiden Sprachen gesprochen. Ihrem Kind reicht es aber, mindestens eine Sprache zu sprechen, um sich wohlfühlen zu können.

Wo findet die Freizeit statt?

Für die Freizeit mieten wir Freizeitheime, die meist nicht weit von der Stadt Krefeld entfernt sind. Die Orte können von Ferien zu Ferien variieren.  Über den nächsten geplanten Ort der Freizeit können Sie im Nachrichtenbereich unserer Webseite erfahren.

Wo wird mein Kind in der Freizeit untergebracht?

Kinder schlafen in Betten oder in Ausnahmefällen auf Luftmatratzen. Die Zahl der Übernachtenden in einem Zimmer variiert von 2 bis 8 Kinder je nach Ausstattung und Art von Freizeitanlage. Jungen und Mädchen schlafen in getrennten Zimmern, ebenso Kinder verschiedener Altersgruppen.

Freunde möchten zusammen in einem Zimmer wohnen.

Das ist meistens möglich, muss jedoch VOR Reisebeginn im Anmeldeformular beantragt werden. Wenn es eine solche Möglichkeit gibt, gehen wir dem Wunsch Ihres Kindes nach, mit der Ausnahme, dass Mädchen und Jungen sowie Kinder mit einem Altersunterschied von über zwei Jahren grundsätzlich nicht zusammen untergebracht werden. Am Anreisetag ist die Zimmeraufteilung schon festgelegt und kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr geändert werden.

Wird mein Kind während der Freizeit Freundschaften schließen können?

Unsere Freizeit besuchen Kinder verschiedenen Alters, jedes Mal von 60 bis 120 Teilnehmern. Durchschnittlich sind das ca. 10-15 Kinder gleichen Alters. Zum Programm der Freizeit gehört auch das gegenseitige Kennenlernen.

Was machen Kinder in der Freizeit?

Kurz gesagt: sie leben. Aufstehen. Zimmer aufräumen. Frühstück, Mittagessen, Brotzeit, Abendessen. Die Teilnehmer werden in Gruppen aufgeteilt, die u. A. den Tisch decken und das Geschirr spülen. Dreimal am Tag wird ca. 20 Minuten lang gebetet. Einmal zelebrieren wir eine göttliche Liturgie, es gibt die Möglichkeit zur Beichte und zur Kommunion. Von 10 bis 12 Sonntagschule. Nach dem Mittagessen eine Ruhestunde. Danach AGs: Malen, Schach, Basteln, Holzbrandmalerei, Erste-Hilfe-Kurs, Tanzen, Orientierung im Wald und viele andere. Jeden Tag können die Teilnehmer neu entscheiden, welche AG sie besuchen wollen. Vor und nach dem Abendessen gibt es gemeinsame Veranstaltungen für alle Teilnehmer, wie Ausflüge, kurze Pilgerreisen, Waldspaziergänge, Schatzsuche, Spiele, einen Ball, Sportturniere, Stapellauf und andere.

Darf man ein Mobiltelefon mitnehmen?

Mobiltelefone sind in der Freizeit ungern gesehen und sollten zu Hause bleiben.

Kann man mit dem Kind telefonieren?

In der Freizeit gibt es kein öffentliches Telefon. Wenn das Kind ein Mobiltelefon mitnimmt, darf es nur in der Ruhestunde benutzt werden, von 14 bis 15 Uhr.

Rufen Sie bitte die Betreuer der Freizeit nur im Notfall an. Rufen Sie nicht an, nur um zu erfahren, wie es Ihrem Kind geht oder warum es sich so lange nicht meldet. Das Programm der Freizeit ist sehr voll, die Kinder haben für Telefonate meist keine Zeit. Sollte mit dem Kind etwas nicht in Ordnung sein, melden wir uns bei Ihnen. Wenn aber alles gut ist, wird Ihnen Ihr Kind von seinen Eindrücken nach der Heimkehr berichten.

Was soll ich tun, wenn mein Kind nicht zur Freizeit fahren möchte?

Einige Kinder, die das erste Mal zur Freizeit angemeldet werden, lehnen die Reise ab, weil sie sich unsicher in einer neuen Umgebung fühlen und gegenüber neuen Bekanntschaft schüchtern sind. Jugendliche nehmen oft an, dass sie sich ohne ihre Freunde von Zuhause langweilen werden. Aus unserer Erfahrung gewöhnen sich in 99 % der Fälle die Kinder und Jugendlichen aneinander und die Umgebung innerhalb von 1-2 Tagen nach der Anreise und schließen neue Freundschaften sehr schnell. Wenn Ihr Kind sich aber bei uns nicht wohlfühlt, kann es natürlich ein paar Tage nach der Anreise nach Hause abgeholt werden. Diese Option sollten Sie mit Ihrem Kind jedoch nicht von Anfang an absprechen, da es sonst mit der Einstellung fahren könnte, dass es nur ein paar Tage bleibt.

Wie sollte man handeln, wenn das Kind in einen Konflikt gerät?

In jeder Gruppe entstehen Konflikte, besonders in einer Kinder- und Jugendlichengruppe. Natürlich ist unsere Freizeit christlich. Dennoch sind weder orthodoxe Erwachsene ideal, noch die Kinder. Kinder sind eben Kinder, die manchmal einander kränken oder etwas Unüberlegtes machen können. In der Freizeit gibt es Erzieher und Jugendleiter, die entstandene Konflikte zu schlichten versuchen und den Kindern christliche Werte im Umgang miteinander vermitteln. Wenn Ihr Kind Sie anruft und sich beschwert, sollten Sie ihm raten, sich an einen Erzieher oder Jugendleiter zu wenden. Nur, wenn das Kind von seinem Problem erzählt, können die Erzieher reagieren und dieses lösen.

Wer ist der heilige Patron der Freizeit?

Der Patron unserer Freizeit ist der Heilige Martin von Tours. Der Heilige Martin ist ein orthodoxer Heiliger, dessen Verehrung besonders in Deutschland ausgeprägt ist. In der St. Barbara Kirche zu Krefeld befindet sich eine Ikone des Heiligen mit seinen Reliquien.

Packliste

 - Versicherungskarte (Original) und Impfausweis (Kopie). Beides verbleibt im unterschriebenen Umschlag im Koffer des Kindes und wird nicht abgegeben.

- Körperkreuz

- Handtücher

- Kleidung für den Gottesdienst (für Mädchen Rock und Kopftuch, für Jungen Hemd und Hose)

- Sportkleidung- und Schuhe

- festliche Kleidung für den letzten Abend (Ball)

- Rucksack

- Kulturbeutel: Kamm, Shampoo, Duschgel, Zahnbürste- und Pasta

Die Teilnehmer benötigen Bekleidung für 7 Tage sowie ausreichend Wechselschuhe. Unter anderem können gebraucht werden: zwei Jacken, Pullover, Pyjama, Unterwäsche, Socken, Schwimmsachen, Schall, Handschuhe, Mütze / Sonnenschutz, Gummistiefel, Pantoffeln, Wechselschuhe, notwendige Medikamente, Taschenlampe, Föhn; Bälle, Bücher und Brettspiele für die Ruhestunde.

In der Regel muss eigene Bettwäsche mitgebracht werden. Kissen und Decken sind dagegen meistens vor Ort vorhanden. Was an Bettzeug genau benötigt wird, ist der jeweiligen Ankündigung der Freizeit zu entnehmen.

Jeder sollte während der Freizeit ein Körperkreuz tragen.

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen.

Beim Packen sollte berücksichtigt werden, dass das Wetter am Ort der Freizeit sich vom Wetter in Ihrer Region unterscheiden kann, außerdem kann es sich während der Woche stark verändern. Es ist besser, dem Kind mehr Sachen einzupacken, als dass nachher welche fehlen.

Was darf nicht mitgebracht werden?

- Süßigkeiten und Knabberzeug

- Musikboxen

- Notebooks und Tablets

- Geld

- Messer und gefährliche Gegenstände

- teure Sachen und Spielzeuge

- Spray-Deos und andere Sprays (Benutzung wird mit 50 Euro Bußgeld geahndet). Es dürfen Antitranspirantien in Form von Sticks, Rollen und Kremes benutzt werden.

- E-Zigaretten

 

Finanzielle Unterstützung

Unsere Gemeinde organisiert die Freizeiten ehrenamtlich, ohne jegliche Unterstützung des Staates oder irgendwelcher Sponsoren. Die Organisatoren und Erzieher in der Freizeit arbeiten ehrenamtlich und erhalten keinerlei Vergütung. Die Kosten für die Miete, das Essen, die Materialien, werden von den Teilnehmern (Eltern angemeldeter Kindern) bezahlt.

Zuschüsse für einkommensschwache Familien. Familien in Bezug von ALG 2 oder Wohngeld können die Kosten für die Freizeit ganz oder teilweise erstattet bekommen. Der Antrag muss jedoch unbedingt vor dem Beginn der Freizeit gestellt werden. Bei kurzfristiger Anmeldung sollten die Eltern zumindest beim Amt anrufen und Bescheid geben, dass sie einen Antrag stellen wollen. Für den Zuschuss gibt es zwei Möglichkeiten:

Bildung und Teilhabepaket. Dieses Paket steht bundesweit allen Empfängern von ALG 2 und dem Wohngeld zu, der Antrag wir meist bei der ARGE durch den ALG2-Empfänger gestellt. Es beinhaltet 15 Euro pro Monat pro Kind. Haben die Eltern diese 15 Euro noch nicht für Vereine oder ähnliches verwendet, können diese für die Freizeit verwendet werden. Das Paket kann für ein Jahr ausgezahlt werden, also 15 x 10 = 150  Euro. Manche Ämter zahlen jedoch das Geld erst ab Antragsstellung bis zum Jahresende aus, daher sollte der Antrag so früh wie möglich von den Eltern gestellt werden. Bei der Antragstellung gibt es zwei Varianten.

A) Die Eltern bekommen Gutscheine ausgestellt, diese muss der Freizeitveranstalter ausfüllen und unterschrieben an die ARGE senden. 

B) Die Eltern reichen eine vom Freizeitveranstalter ausgestellte Bestätigung beim Amt ein.

Ausführlicher: Bildungs- und Teilhabepaket NRW

In der Stadt Krefeld wird der Antrag gestellt in: „Bildung und Teilhabe", des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld im Rathaus, Sankt-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld. (Ausführlicher: Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in Krefeld)

Für den Antrag benötigen Sie eine Anmeldebestätigung für die Freizeit (wird von uns zugesagt) und den Bewilligungsbescheid der ARGE bzw. des Wohngelds.

Achtung! Sie müssen nicht den Antrag für "Klassenfahrt / Schulausflug" ausfüllen, sondern für die "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Das sind zwei verschiedene Anträge! Der Antrag für Krefeld: herunterladen.

Jugendamt. Viele Jugendämter unterstützen Kinder und Jugendliche, die zu einer mehrtägigen Freizeit fahren wollen. Das hat jedoch keine deutschlandweite Regelung. Manchmal erstatten die Jugendämter die gesamten Kosten, manchmal 40-60 % des Preises. Jede betroffene Familie sollte selbst das Jugendamt aufsuchen, eine Teilnahmebestätigung mitbringen und sich erkundigen, welche Zuschussmöglichkeiten zu Verfügung stehen.

Ausnahmen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund keine Förderung bekommen haben und Ihnen das Geld für die Teilnahme Ihres Kindes an der Freizeit fehlt, sprechen Sie uns an. In besonderen Fällen können wir einen Rabatt gewähren oder die Kosten für die Teilnahme übernehmen.

 

Teilnahmebedingungen für Freizeiten und Seminare

1) Die Eltern versichern beim Ausfüllen des Anmeldebogens, dass sie sämtlichen Allergien sowie psychische und physische Erkrankungen ihres Kindes dort vermerken, die die Teilnahme des Kindes an Veranstaltungen der Freizeit und sportlichen Aktivitäten beeinflussen könnten.

2) Die Eltern verstehen, dass obwohl in der Freizeit Erzieher und Jugendleiter anwesend sind, das Kind eine bestimmte Selbständigkeit und Verantwortung mitbringen muss. In der Freizeit ist eine absolute Kontrolle über die Kinder nicht möglich. Zum Beispiel, während der Freizeit wird die Regel erläutert, dass man das Grundstück nicht verlassen darf. Wenn aber das Kind diese Regel nicht befolgt, wird es auf die eine oder andere Weise die Möglichkeit finden, das Freizeitgelände zu verlassen. Oder, das Kind wird abends an das Zähneputzen erinnert. Dabei wird das Zähneputzen selbst weder von den Aufsichtspersonen übernommen, noch kontrolliert. Das Kind muss sich um sich selbst kümmern können: sich selbstständig anziehen können, schmutzige Kleidung wechseln, Zähne putzen und sich waschen können.

3) Während der Freizeit machen wir Fotos und Videos von den Teilnehmern.  Diese Materialien können später im Internet veröffentlicht werden. Wenn Sie nicht wollen, dass Einzelaufnahmen mit Ihrem Kind veröffentlicht werden, schreiben Sie darüber vor Beginn der Freizeit. Auf Gruppenfotos (Arbeit in Arbeitsgruppen, Interessenkreise, Gymnastik u. Ä.) wird das Kind in jedem Fall zu sehen sein.

4) An der Freizeit kann jedes Kind von beliebiger Konfession teilnehmen, aber alle Kinder der Freizeit nehmen am gemeinsamen Gebet und dem Unterricht in der Sonntagsschule teil.

5) In der Freizeit nehmen alle Kinder an Hausarbeiten teil - putzen ihr Zimmer, öffentliche Räume und das Grundstück, haben Dienst im Speisesaal.

6) Zur Freizeit dürfen keine Musikboxen, Spray-Deos, Süßigkeiten, Chips und Lebensmittel, Messer und gefährliche Gegenstände mitgebracht werden. Verbotene Gegenstände werden abgenommen und entsorgt. Bußgeld für die Benutzung von Spray-Deos: 50 Euro.

7) Eltern haften für Schäden, die durch Ihre Kinder während der Freizeit verursacht werden. Wir empfehlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

8) Alle Teilnehmer und Gäste der Freizeit müssen biblische Prinzipien der Moral einhalten.

9) Beim systematischen Übertritten der Freizeitregeln und der Teilnahmebedingungen, einer übermäßigen Anzahl an Konflikten mit anderen Teilnehmern sowie bei einer Erkrankung kann ihr Kind aus der Freizeit ausgeschlossen werden. In diesem Fall sichern die Eltern zu, das Kind kurzfristig aus der Freizeit abzuholen.

 

Regeln der Freizeit

Regel 00 – es gibt einen Tagesablauf, der streng eingehalten wird. Jede Veranstaltung beginnt und endet zur vorgegebenen Zeit. Lass niemals andere auf dich warten!

Regel der erhobenen Hand – wenn jemand etwas sagen möchte, erhebt er die Hand. Alle hören zu. Die Glocke ist ein Notmittel, das bei Nichteinhaltung eingesetzt wird.

Regel des Geländes – niemand darf ohne Erlaubnis das Gelände der Freizeit verlassen. Wenn du weggehen möchtest, frage deinen Erzieher.

Regel der Ruhe – in der Ruhestunde und während der Nachtruhe muss es still sein.

Regel des Essraums – komme in den Essraum mit sauberen Händen. Wir unterhalten uns leise und nicht mit vollem Mund. Vergiss nicht denen zu danken, die das Essen zubereitet haben.

Regel der Freundschaft – gehe mit anderen so um, wie du mit dir umgegangen haben möchtest. Sei gut zu deinem Nächsten und das Gute wird zu dir zurückkehren.

Regel des Privaten – nimm keine fremden Sachen und ließ nicht, was andere geschrieben haben.

Regel der Familien – jeder gehört in der Freizeit zu einer Gruppe, die "Familie" genannt wird. In dieser gibt es Jugendleiter, welche die Verantwortung für die Familie haben. Bei allen Fragen sollte man sich zuerst an die Jugendleiter wenden und auf diese hören.

Regel der Hygiene – Zähne putzen, mindestens zweimal duschen.

AVVTAblehnung – Vorschlag; Vorschlag – Tat! Wenn dir ein Vorschlag nicht gefällt – schlage etwas Besseres und Konstruktives vor, was allen gefallen wird. Wenn du etwas vorschlägst – mach es.

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